Stand:  03. März 2005
 
Fragen zu Hartz IV
 
Was ist "Arbeitslosengeld II"?
 
Wer erhält wie viel und wann AGL II?
 
Wie viel Wohnkosten werden bezahlt?
 
 
Werden die Nebenkosten übernommen?
 
Müssen Langzeitarbeitslose von einer teu-ren in eine billigere Mietwohnung  umzie-hen?
 
Werden Langzeitarbeitslose gezwungen, ihre Eigentumswohnung oder ihr Eigenheim zu verkaufen?
 
Was zählt beim AGL II zum Vermögen, das zunächst aufgebraucht werden muss?
 
Werden Renten berücksichtigt?
 
 
Werden Lebensversicherungen berücksich-tigt?
 

Muss man eine Lebensversicherung auf-lösen?
 
Lässt sich eine Lebensversicherung schützen?
 
Was passiert mit betrieblichen oder anderen Altersvorsorgemodellen?
 
Kann man das Vermögen retten, indem man es seinen Kindern überschreibt?
 
Was passiert mit angespartem Ausbildungs-kapital für die eigenen Kinder?
 
 
Müssen Empfänger von ALG II Beiträge für die soziale Sicherung selbst zahlen?
 
 
Gibt es weiter ALG II, wenn man krank ist?
 
Wie lange kann man ALG II beziehen?
 
Welche Regelungen gelten bei einer Schwangerschaft?

Wann ist man wieder erwerbsfähig?
 
Darf man als ALG II-Bezieher etwas hinzu-verdienen?
 
 
Müssen Langzeitarbeitslose künftig jeden Job annehmen?
 
 
Dürfen Langzeitarbeitslose den angebote-nen Job ablehnen?
 
Können ALG II-Bezieher eine Ich-AG grün-den?
 
Was gilt für eine notwendige Kinderbetreu-ung, wenn man nur so eine Arbeit aufneh-men kann?
 
Was gilt bei Beiträgen für laufende private Versicherungen?
 
Müssen privat Krankenversicherte in die ge-setzliche Krankenversicherung wechseln?
 
Darf man sein Auto behalten?
 
 
Was gilt für wertvolle Sammlungen oder anderen wertvollen Besitz?
 
Müssen Eltern für ihre langzeitarbeitslosen Kinder oder erwerbstätige Kinder für ihre arbeitslosen Eltern aufkommen?
 
Wie sieht es bei unverheirateten Paaren aus?

Quelle: Verschiedene Zeitschriften und Internet und einen noch größeren Fragekom-plex findet man  bei der Arbeitsagentur im pdf-Format!

Was ist "Arbeitslosengeld II"?
Das Arbeitslosengeld II (ALG II) wird ab 1. 1.2005 an die bisherigen Empfänger von Ar-beitslosenhilfe  und an erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger gezahlt. Das Geld erhalten auch Personen, deren Erwerbseinkommen unter dem gesetzlich festgelegten Existenz-minimum liegt. Nicht erwerbsfähige Hilfsbedürftige, deren Partner oder Kinder auch im Haushalt leben, erhalten Sozialgeld, bei  erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängern bleibt es bei der Sozialhilfe.
Wer erhält wie viel und wann ALG II?
Anspruch haben alle bedürftigen Erwerbsfähigen zwischen 15 und 65 Jahren. Der Regel-satz beträgt bei Alleinstehenden oder Alleinerziehenden in Deutschland-West 345 € und Deutschland-Ost nur 331 €. Für einen Ehe- oder Lebenspartner kommen 276 € (West) bzw. 265 € (Ost) hinzu. Pro Kind (14. Lebensjahr) gibt es 207 € (West) und 199 € (Ost), vom 15. bis 18. Lebensjahr 276 € (West) und 265 € (Ost). Wegen des niedrigen ALGs werden in aller Regel die Wohnkosten übernommen. Können Unterhaltszahlungen für Kinder nicht geleistet werden, übernimmt das Sozialamt die Kosten. Nach der ca. einjäh-rigen Zahlung des ALG I, und damit der Übergang zum ALG II nicht zu krass ist gibt es einen gestaffelten Zuschlag für zwei Jahre, was allerdings von der Höhe des zuletzt ge-zahlten ALGs I abhängig ist.
Die wahrscheinlich 3,44 Mill. Bezieher von Arbeitslosenhilfe werden ihr erstes ALG II, bei richtiger und fristgemäßer Antragstellung bereits Anfang Januar 2005 bekommen.
Wie viel Wohnkosten werden bezahlt?
Die Kommunen übernehmen die Kosten für eine angemessene Unterkunft. Für Singles sind 45 bis 50 Quadratmeter Wohnfläche, für zwei Personen mindestens 60 Quadratme-ter, für drei mindestens 75 Quadratmeter und für vier Personen gelten 85 bis 90 Quadrat-meter als angemessen. Die Höhe der anfallenden Kaltmiete orientiert sich an den Richt-linien für Sozialhilfeempfänger. Das kann regional unterschiedlich ausfallen. Für Dortmund gilt ein Preis von rund 6 €/Quadratmeter.
Werden auch die Nebenkosten übernommen?
Ja. Hilfesuchenden, die zur Miete wohnen, werden auch die Nebenkosten gezahlt, sofern diese angemessen sind. Wer seine eigene Immobilie bewohnt, erhält Geld für die damit verbundenen Belastungen wie Hypothekenzinsen, Grundsteuer, Wohngebäudeversiche-rung, Erbbauzins. Auch die Nebenkosten werden gezahlt - allerdings nicht die Tilgungs-raten des Hypothekenkredits, da diese der Vermögensbildung dienen.
Müssen Langzeitarbeitslose von einer teuren Mietwohnung in eine billigere umziehen?
Wer in einer zu großen oder teuren Wohnung lebt, werden dafür die Wohnkosten noch für ein halbes Jahr gezahlt. Dann muss man in eine preisgünstigere Wohnung umziehen. Die Kosten für den Umzug und für die evtl. Kaution werden übernommen.
Werden Langzeitarbeitslose gezwungen, ihre Eigentumswohnung oder ihr Eigenheim zu verkaufen?
Eine angemessene Immobilie ist bei einer Eigennutzung erlaubt. Eine Wohnung darf ca. 120 Quadratmeter und ein Haus rund 130 Quadratmeter nicht überschreiten. Diese Re-gelung galt auch schon bisher. Es kann sein, dass größere Häuser bei Bezug von ALG II verkauft werden müssen.
Was zählt beim AGL II zum Vermögen, das zunächst aufgebraucht werden muss?
Zum Vermögen zählen das Geld auf dem Girokonto, Sparbücher, Bausparverträge, Spar-briefe, Aktien oder Fondsanteile, nicht eigengenutzte Immobilien und viele Wertgegen-stände. Rund 500000 bisherige Bezieher von Arbeitslosenhilfe (das sind ein Viertel von allen!) sind danach nicht bedürftig. Das Haushaltseinkommen (der Partner zählt also mit) und ein weiteres Vermögen, müssen vor Antragstellung auf ALG II bis auf einen Freibe-trag angerechnet und oder aufgebraucht sein. Dieser Freibetrag liegt bei 200 €/Lebens-jahr, jedoch mindestens 4.100 € und höchstens 13000 €. Vor dem 1. 1. 1948 Geborene können sich pro Lebensjahr 520 € bis zu einer Höchstgrenze von 33.888 Euro anrechnen lassen.
Werden Renten berücksichtigt?
Renten werden, wenn sie keine Versorgungsrenten sind, auf das ALG II angerechnet.
Werden Lebensversicherungen berücksichtigt?
Eine so genannte Kapitallebensversicherung zählt zum Vermögen. Wer das Geld für seine Altersvorsorge angelegt hat, hat zusätzlich zum Grundfreibetrag einen weiteren Freibe-trag von 200 €/Lebensjahr (höchstens 13.000 €). Die Auszahlung darf nicht vor dem Ein-tritt ins Rentenalter liegen. Die Versicherung kann dabei helfen. Riester-Renten werden in der Anrechnung nicht berücksichtigt.
Muss man eine Lebensversicherung auflösen?
Nur wenn die oben genannten Freibeträge überschritten sind und die Auflösung nicht mehr als zehn Prozent Verlust bringt. Lebensversicherungen, die erst in den letzten Jah-ren abgeschlossen worden sind, sollten nicht gekündigt werden - der Verlust läge deut-lich höher. Geschützt sind auch Lebensversicherungen, die Teil einer Baufinanzierung sind. Sie sind nicht verwertbar, weil sie an die Bank beziehungsweise an die Versicherung abgetreten sind.
Lässt sich eine Lebensversicherung schützen?
Nur durch Umwandlung in eine private Leibrentenversicherung. Sie kann nicht beliehen, übertragen oder vererbt werden und garantiert eine lebenslange Rente. Solche Versiche-rungen haben keinen Rückkaufwert und somit existiert auch kein anrechenbares Ver-mögen.
Was passiert mit betrieblichen oder anderen Altersvorsorgemodellen?
Wer von der Rentenversicherungspflicht befreit ist, darf seine als Ersatzversicherung be-halten. Eine betriebliche Altersvorsorge ist meist vor der Anrechnung geschützt. Das gilt insbesondere für den Arbeitgeberanteil. Bei den Arbeitnehmeranteilen kommt es auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen an. Direktversicherungen sind immer vor der An-rechnung geschützt.
Kann man das Vermögen retten, indem man es seinen Kindern überschreibt?
Da Kinder zur Unterstützung der Eltern herangezogen werden können, nützt das nichts. Eine Schenkung müsste zehn Jahre zurückliegen. Sie würde sonst rückgängig gemacht.
Was passiert mit angespartem Ausbildungskapital für die eigenen Kinder?
Kindern von von ALG II-Beziehern wird ein Vermögensfreibetrag von 4100 € gutgeschrie-ben. Davon sind  auch reine Ausbildungsversicherungen betroffen. Alle Anlagenformen müssen auf den Namen des Kindes lauten. Bisher galt das alles erst ab dem 15. Lebens-jahr vor. Jüngere Kinder sollten alles bis auf 750 € aufbrauchen.
Müssen Empfänger von ALG II Beiträge für die soziale Sicherung selbst zahlen?
Der Bund kommt für alle Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung auf.
Gibt es weiter ALG II, wenn man krank ist?
Das Geld wird bis zu sechs Wochen weitergezahlt. Die betroffenen Empfänger sind jedoch unverzüglich verpflichtet, den zuständigen Träger (die Agentur für Arbeit oder den kom-munalen Träger)  über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu infor-mieren und ein Attest vorzulegen.
Wie lange kann man ALG II beziehen?
Es wird unbefristet gezahlt, solange die Voraussetzungen für das ALG II erfüllt sind.
Welche Regelungen gelten bei einer Schwangerschaft?
Nach der zwölften Schwangerschaftswoche steht erwerbsfähigen Frauen eine Mehrleis-tung von 17 % des Regelsatzes zu. Das sind 59 € (West) beziehungsweise 56 € (Ost) pro Monat.
Wann ist man wieder erwerbsfähig?
Jeder, der täglich mindestens drei Stunden arbeiten kann, ist erwerbsfähig. Bei Krankheit oder dauerhafter Behinderung ist man natürlich nicht erwerbsfähig. Eine Erwerbstätigkeit ist jedoch unzumutbar, wenn ein Kind unter drei Jahren zu versorgen ist.
Darf man als ALG II-Bezieher etwas hinzuverdienen?
Der Erwerbsfähige muss alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung seines ALG II-Anspruchs in Angriff nehmen. Das erzielte Einkommen (nach Abzug des Freibetrages, der nach der Höhe des Verdienstes gestaffelt ist) wird auf das ALG II angerechnet. Wer 850 € (Brutto) Zusatzverdienst im Monat hat, bekommt rund 200 € nicht angerechnet.
Müssen Langzeitarbeitslose künftig jeden Job annehmen?
Jede Arbeit, auch ein Mini-Job ist zumutbar, wenn der Erwerbsfähige seelisch, geistig und körperlich dazu in der Lage ist. Sollte dieser Job Berufs- oder Ausbildungsfremd sein, gilt das nicht als Grund zur Ablehnung. Auch eine Bezahlung unter dem Tariflohn oder dem ortsüblichen Entgelt gilt nicht als Ablehnungsgrund. Sind jedoch bestimmte Tätigkeiten dazu geeignet die Chancen im alten Beruf zu erschweren (ein arbeitsloser Chirurg sollte vielleicht nicht als Dachdecker arbeiten müssen), gelten Ausnahmen. Zumutbar sind auch Arbeiten bei öffentlichen Einrichtungen (so genannte Arbeitsgelegenheiten). Das wären dann die Ein-Euro-Jobs zusätzlich zum ALG II.
Dürfen Langzeitarbeitslose den angebotenen Job ablehnen?
Wer eine zumutbare Arbeit, eine Ausbildungs- oder Eingliederungsmaßnahme ablehnt, dem wird das ALG II für die Dauer von drei Monaten um 30 % (rund 100 €  für Alleinstehende) gekürzt. Beim nächsten Mal gibt es schon eine Kürzung um 60 % (rund 200 €). Bei mehrfacher Ablehnung kann das ALG II ganz wegfallen. Arbeitsunwillige Jugendliche unter 25 Jahren erhalten für drei Monate gar keine Unterstützung. Kosten für Unterkunft und Heizung werden allerdings bezahlt.
Können ALG II-Bezieher eine Ich-AG gründen?
Nein. Stattdessen kann Einstiegsgeld beantragt werden, das die erwerbsfähigen Hilfe-bedürftigen zur Gründung einer eigenen Existenz verwenden können. Ob dieses Geld ge-zahlt wird, entscheidet ein Fallmanager bei der örtlichen Arbeitsagentur. Er entscheidet nach der Situation des Arbeitssuchenden und legt die Höhe des Zuschusses fest. Langzeitarbeitslose können noch bis zum Jahresende einen Antrag auf Gründung einer Ich-AG stellen, bei der sie im ersten Jahr 600 € pro Monat bekommen können. Ein genau-er Geschäftsplan und die Stellungnahme eines Fachkundigen Dritten werden für die Grün-dung einer Ich-AG vorausgesetzt.
Was gilt für eine notwendige Kinderbetreuung, wenn man nur so eine Arbeit aufnehmen kann?
Wenn eine Betreuung durch Familienmitglieder nicht gewährleistet ist, muss sichergestellt sein, dass das Kind in einer Kindertagesstätte oder einer ähnlichen Einrichtung unterge-bracht werden kann. Ansonsten ist die Arbeitsaufnahme unzumutbar.
Was gilt bei Beiträgen für laufende private Versicherungen?
Die Beiträge für bestehende Haftpflicht- oder Hausratversicherungen und ähnliche müs-sen selbst gezahlt werden.
Müssen privat Krankenversicherte in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
Privat versicherte Arbeitnehmer, die ALG II beziehen, müssen in die gesetzliche Kranken-versicherung wechseln. Es gibt jedoch die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und privat versichert zu bleiben, wenn man in den vergangenen fünf Jahren vor dem Bezug des ALG II privat voll versichert, also nicht nur zusatzversichert, war.
Darf man sein Autobehalten?
Jeder erwerbsfähige ALG II-Bezieher darf ein angemessenes Auto besitzen. Die Grenzen dazu sind noch nicht festgelegt. Ein Zweitwagen oder ein Luxusauto wäre privates Ver-mögen und müsste verkauft werden.
Was gilt für wertvolle Sammlungen oder anderen wertvollen Besitz?
Es gilt immer als Vermögen. Den Wert muss der Arbeitslose selbst nennen und im An-tragsformular für das ALG II angeben. Bei besonders wertvollen Gegenständen muss ein Gutachten vorgelegt werden. Auch hier werden die Grenzen noch erarbeitet.
Müssen Eltern für ihre langzeitarbeitslosen Kinder oder erwerbstätige Kinder für ihre arbeitslosen Eltern aufkommen?
Verwandte ersten Grades sind beim ALG II nicht unterhaltspflichtig. Eltern, die mit lang-zeitarbeitslosen Kindern unter 25 Jahren in einer Haushaltsgemeinschaft leben, müssen für diese aufkommen, wenn die ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben. Der kommunale Träger oder die Bundesagentur prüft jeweils, ob dies wirtschaftlich tragbar ist. Leben erwachsene Kinder mit ihren arbeitslosen Eltern im gemeinsamen Haushalt, kann eventuell auch auf eine Unterhaltspflicht entschieden werden.
Wie sieht es bei unverheirateten Paaren aus?
Eine eheähnliche Gemeinschaft wird einer Ehe gleichgestellt. Also kommt der berufstätige Partner für den erwerbslosen Partner auf. Verheiratete haben jedoch zwei Vorteile: Sie profitieren steuerlich vom Ehegatten-Splitting und wegen der Mitversicherung bei der Krankenkasse.