Was ist "Arbeitslosengeld II"?
Das Arbeitslosengeld II (ALG II)
wird ab 1. 1.2005 an die bisherigen Empfänger von
Ar-beitslosenhilfe und an erwerbsfähige
Sozialhilfeempfänger gezahlt. Das Geld erhalten auch
Personen, deren Erwerbseinkommen unter dem
gesetzlich festgelegten Existenz-minimum liegt. Nicht
erwerbsfähige Hilfsbedürftige, deren Partner oder
Kinder auch im Haushalt leben, erhalten Sozialgeld,
bei erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängern
bleibt es bei der Sozialhilfe.
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Wer erhält wie viel und wann ALG II?
Anspruch haben alle
bedürftigen Erwerbsfähigen zwischen 15 und 65 Jahren. Der Regel-satz beträgt bei
Alleinstehenden oder Alleinerziehenden in
Deutschland-West 345 € und Deutschland-Ost nur 331
€. Für einen Ehe- oder Lebenspartner kommen 276
€ (West) bzw. 265 € (Ost)
hinzu. Pro Kind (14. Lebensjahr) gibt es 207 €
(West) und 199 € (Ost), vom 15. bis 18. Lebensjahr 276
€ (West) und 265 € (Ost). Wegen des niedrigen ALGs
werden in aller Regel die Wohnkosten übernommen. Können
Unterhaltszahlungen für Kinder nicht geleistet
werden, übernimmt das Sozialamt die Kosten. Nach der
ca. einjäh-rigen Zahlung des ALG I, und damit der
Übergang zum ALG II nicht zu krass ist gibt es einen
gestaffelten Zuschlag für zwei Jahre, was allerdings von der Höhe des zuletzt ge-zahlten ALGs I abhängig ist.
Die wahrscheinlich 3,44 Mill. Bezieher
von Arbeitslosenhilfe werden ihr erstes ALG II, bei richtiger und fristgemäßer
Antragstellung bereits Anfang Januar 2005 bekommen.
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Wie viel Wohnkosten werden bezahlt?
Die Kommunen übernehmen die Kosten für eine
angemessene Unterkunft. Für Singles sind 45 bis 50
Quadratmeter Wohnfläche, für zwei Personen
mindestens 60 Quadratme-ter, für drei mindestens 75
Quadratmeter und für vier Personen gelten 85 bis 90
Quadrat-meter als angemessen. Die Höhe der
anfallenden Kaltmiete orientiert sich an den
Richt-linien für Sozialhilfeempfänger. Das kann
regional unterschiedlich ausfallen. Für Dortmund
gilt ein Preis von rund 6 €/Quadratmeter.
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Werden auch die Nebenkosten übernommen?
Ja. Hilfesuchenden, die zur Miete wohnen, werden
auch die Nebenkosten gezahlt, sofern diese
angemessen sind. Wer seine eigene Immobilie bewohnt,
erhält Geld für die damit verbundenen Belastungen
wie Hypothekenzinsen, Grundsteuer,
Wohngebäudeversiche-rung, Erbbauzins. Auch die
Nebenkosten werden gezahlt - allerdings nicht die
Tilgungs-raten des Hypothekenkredits, da diese der
Vermögensbildung dienen.
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Müssen Langzeitarbeitslose von einer teuren Mietwohnung in eine billigere umziehen?
Wer in einer zu großen
oder teuren Wohnung lebt, werden dafür die Wohnkosten
noch für ein halbes Jahr gezahlt. Dann muss man in eine preisgünstigere Wohnung
umziehen.
Die Kosten für den Umzug und für die evtl. Kaution
werden übernommen.
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Werden Langzeitarbeitslose gezwungen, ihre Eigentumswohnung oder ihr Eigenheim zu verkaufen?
Eine angemessene Immobilie ist bei einer
Eigennutzung erlaubt. Eine Wohnung darf ca. 120
Quadratmeter und ein Haus rund 130 Quadratmeter
nicht überschreiten. Diese Re-gelung galt auch schon
bisher. Es kann sein, dass größere Häuser bei Bezug
von ALG II verkauft werden müssen.
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Was zählt beim AGL II zum Vermögen, das zunächst aufgebraucht werden muss?
Zum Vermögen zählen das Geld auf dem Girokonto,
Sparbücher, Bausparverträge, Spar-briefe, Aktien oder
Fondsanteile, nicht eigengenutzte Immobilien und
viele Wertgegen-stände. Rund 500000 bisherige Bezieher von Arbeitslosenhilfe (das sind ein Viertel
von allen!) sind danach nicht bedürftig. Das
Haushaltseinkommen (der Partner zählt also mit) und
ein weiteres Vermögen, müssen vor Antragstellung auf ALG II bis auf einen Freibe-trag angerechnet und oder
aufgebraucht sein. Dieser Freibetrag liegt bei 200
€/Lebens-jahr, jedoch mindestens 4.100 € und
höchstens 13000 €. Vor dem 1. 1. 1948 Geborene
können sich pro Lebensjahr 520 € bis zu einer
Höchstgrenze von 33.888 Euro anrechnen lassen.
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Werden Renten berücksichtigt?
Renten werden, wenn sie keine Versorgungsrenten
sind, auf das ALG II angerechnet.
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Werden Lebensversicherungen berücksichtigt?
Eine so genannte Kapitallebensversicherung zählt zum
Vermögen. Wer das Geld für seine Altersvorsorge
angelegt hat, hat zusätzlich zum Grundfreibetrag
einen weiteren Freibe-trag von 200 €/Lebensjahr
(höchstens 13.000 €). Die Auszahlung darf nicht
vor dem Ein-tritt ins Rentenalter liegen. Die
Versicherung kann dabei helfen. Riester-Renten
werden in der Anrechnung nicht berücksichtigt.
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Muss man eine Lebensversicherung auflösen?
Nur wenn die oben genannten Freibeträge
überschritten sind und die Auflösung nicht mehr als
zehn Prozent Verlust bringt. Lebensversicherungen,
die erst in den letzten Jah-ren abgeschlossen worden
sind, sollten nicht gekündigt werden - der Verlust
läge deut-lich höher. Geschützt sind auch Lebensversicherungen, die Teil einer Baufinanzierung
sind. Sie sind nicht verwertbar, weil sie an die
Bank beziehungsweise an die Versicherung abgetreten
sind.
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Lässt sich eine Lebensversicherung schützen?
Nur durch Umwandlung in eine private
Leibrentenversicherung. Sie kann nicht beliehen,
übertragen oder vererbt werden und garantiert eine
lebenslange Rente. Solche Versiche-rungen haben
keinen Rückkaufwert und somit existiert auch kein
anrechenbares Ver-mögen.
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Was passiert mit
betrieblichen oder anderen Altersvorsorgemodellen?
Wer von der Rentenversicherungspflicht befreit ist,
darf seine als Ersatzversicherung be-halten. Eine
betriebliche Altersvorsorge ist meist vor der
Anrechnung geschützt. Das gilt insbesondere für den Arbeitgeberanteil. Bei den Arbeitnehmeranteilen
kommt es auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen
an. Direktversicherungen sind immer vor der
An-rechnung geschützt.
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Kann man das Vermögen retten, indem man es seinen Kindern überschreibt?
Da Kinder zur Unterstützung der Eltern herangezogen
werden können, nützt das nichts. Eine Schenkung
müsste zehn Jahre zurückliegen. Sie würde sonst
rückgängig gemacht.
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Was passiert mit angespartem Ausbildungskapital für die eigenen Kinder?
Kindern von von ALG II-Beziehern wird ein
Vermögensfreibetrag von 4100 € gutgeschrie-ben. Davon
sind auch reine Ausbildungsversicherungen
betroffen. Alle Anlagenformen müssen auf den Namen
des Kindes lauten. Bisher galt das alles erst ab dem
15. Lebens-jahr vor. Jüngere Kinder sollten alles bis
auf 750 € aufbrauchen.
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Müssen Empfänger von ALG II Beiträge für die soziale Sicherung selbst zahlen?
Der Bund kommt für alle Beiträge zur Kranken-,
Pflege- und Rentenversicherung auf.
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Gibt es weiter ALG II, wenn man krank ist?
Das Geld wird bis zu sechs Wochen weitergezahlt.
Die betroffenen Empfänger sind jedoch unverzüglich
verpflichtet, den zuständigen Träger (die Agentur
für Arbeit oder den kom-munalen Träger)
über die Arbeitsunfähigkeit und deren
voraussichtliche Dauer zu infor-mieren und ein Attest vorzulegen.
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Wie lange kann man ALG II beziehen?
Es wird unbefristet gezahlt, solange die
Voraussetzungen für das ALG II erfüllt sind.
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Welche Regelungen gelten bei einer Schwangerschaft?
Nach der zwölften Schwangerschaftswoche steht
erwerbsfähigen Frauen eine Mehrleis-tung von 17 % des
Regelsatzes zu. Das sind 59 € (West) beziehungsweise
56 € (Ost) pro Monat.
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Wann ist man wieder erwerbsfähig?
Jeder, der täglich mindestens drei Stunden arbeiten
kann, ist erwerbsfähig. Bei Krankheit oder
dauerhafter Behinderung ist man natürlich nicht
erwerbsfähig. Eine Erwerbstätigkeit ist jedoch
unzumutbar, wenn ein Kind unter drei Jahren zu
versorgen ist.
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Darf man als ALG II-Bezieher etwas hinzuverdienen?
Der Erwerbsfähige muss alle Möglichkeiten zur
Beendigung oder Verringerung seines ALG II-Anspruchs
in Angriff nehmen. Das erzielte Einkommen (nach
Abzug des Freibetrages, der nach der Höhe des
Verdienstes gestaffelt ist) wird auf das ALG II
angerechnet. Wer 850 € (Brutto) Zusatzverdienst im
Monat hat, bekommt rund 200 € nicht angerechnet.
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Müssen
Langzeitarbeitslose künftig jeden Job annehmen?
Jede Arbeit, auch ein Mini-Job ist zumutbar, wenn
der Erwerbsfähige seelisch, geistig und körperlich
dazu in der Lage ist. Sollte dieser Job Berufs- oder
Ausbildungsfremd sein, gilt das nicht als Grund zur
Ablehnung. Auch eine Bezahlung unter dem Tariflohn
oder dem ortsüblichen Entgelt gilt nicht als
Ablehnungsgrund. Sind jedoch bestimmte Tätigkeiten
dazu geeignet die Chancen im alten Beruf zu
erschweren (ein arbeitsloser Chirurg sollte
vielleicht nicht als Dachdecker arbeiten müssen),
gelten Ausnahmen. Zumutbar sind auch Arbeiten bei
öffentlichen Einrichtungen (so genannte
Arbeitsgelegenheiten). Das wären dann die
Ein-Euro-Jobs zusätzlich zum ALG II.
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Dürfen
Langzeitarbeitslose den angebotenen Job ablehnen?
Wer eine zumutbare Arbeit, eine Ausbildungs- oder
Eingliederungsmaßnahme ablehnt, dem wird das ALG II
für die Dauer von drei Monaten um 30 % (rund 100 €
für Alleinstehende) gekürzt. Beim nächsten Mal gibt
es schon eine Kürzung um 60 % (rund 200 €). Bei
mehrfacher Ablehnung kann das ALG II ganz wegfallen.
Arbeitsunwillige Jugendliche unter 25 Jahren
erhalten für drei Monate gar keine Unterstützung.
Kosten für Unterkunft und Heizung werden allerdings
bezahlt.
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Können ALG II-Bezieher eine Ich-AG gründen?
Nein. Stattdessen kann Einstiegsgeld beantragt
werden, das die erwerbsfähigen Hilfe-bedürftigen zur
Gründung einer eigenen Existenz verwenden können. Ob
dieses Geld ge-zahlt wird, entscheidet ein Fallmanager bei der örtlichen Arbeitsagentur. Er
entscheidet nach der Situation des Arbeitssuchenden
und legt die Höhe des Zuschusses fest.
Langzeitarbeitslose können noch bis zum Jahresende
einen Antrag auf Gründung einer Ich-AG stellen, bei
der sie im ersten Jahr 600 € pro Monat bekommen
können. Ein genau-er Geschäftsplan und die
Stellungnahme eines Fachkundigen Dritten werden für
die Grün-dung einer Ich-AG vorausgesetzt.
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Was gilt für eine notwendige Kinderbetreuung, wenn man nur so eine Arbeit aufnehmen kann?
Wenn eine Betreuung durch Familienmitglieder nicht
gewährleistet ist, muss sichergestellt sein, dass
das Kind in einer Kindertagesstätte oder einer
ähnlichen Einrichtung unterge-bracht werden kann.
Ansonsten ist die Arbeitsaufnahme unzumutbar.
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Was gilt bei Beiträgen für laufende private Versicherungen?
Die Beiträge für bestehende Haftpflicht- oder
Hausratversicherungen und ähnliche müs-sen selbst
gezahlt werden.
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Müssen privat
Krankenversicherte in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
Privat versicherte Arbeitnehmer, die ALG II
beziehen, müssen in die gesetzliche
Kranken-versicherung wechseln. Es gibt jedoch die
Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht
befreien zu lassen und privat versichert zu bleiben,
wenn man in den vergangenen fünf Jahren vor dem
Bezug des ALG II privat voll versichert, also nicht
nur zusatzversichert, war.
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Darf man sein Autobehalten?
Jeder erwerbsfähige ALG II-Bezieher darf ein
angemessenes Auto besitzen. Die Grenzen dazu sind
noch nicht festgelegt. Ein Zweitwagen oder ein
Luxusauto wäre privates Ver-mögen und müsste verkauft
werden.
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Was gilt für wertvolle Sammlungen oder anderen wertvollen Besitz?
Es gilt immer als Vermögen. Den Wert muss der
Arbeitslose selbst nennen und im An-tragsformular für
das ALG II angeben. Bei besonders wertvollen
Gegenständen muss ein Gutachten vorgelegt werden.
Auch hier werden die Grenzen noch erarbeitet.
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Müssen Eltern für ihre
langzeitarbeitslosen Kinder oder erwerbstätige Kinder für ihre arbeitslosen Eltern aufkommen?
Verwandte ersten Grades sind beim ALG II nicht
unterhaltspflichtig. Eltern, die mit
lang-zeitarbeitslosen Kindern unter 25 Jahren in
einer Haushaltsgemeinschaft leben, müssen für diese
aufkommen, wenn die ihre Ausbildung noch nicht
abgeschlossen haben. Der kommunale Träger oder die
Bundesagentur prüft jeweils, ob dies wirtschaftlich
tragbar ist. Leben erwachsene Kinder mit ihren
arbeitslosen Eltern im gemeinsamen Haushalt, kann
eventuell auch auf eine Unterhaltspflicht
entschieden werden.
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Wie sieht es bei unverheirateten Paaren aus?
Eine eheähnliche Gemeinschaft wird einer Ehe
gleichgestellt. Also kommt der berufstätige Partner
für den erwerbslosen Partner auf. Verheiratete haben
jedoch zwei Vorteile: Sie profitieren steuerlich vom
Ehegatten-Splitting und wegen der Mitversicherung
bei der Krankenkasse.
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